Munitionsversand

Ab dem 1. Oktober 2016 wird Munition/Gefahrgutsendung 1.4 S von keinem Paketdienst mehr transportiert. Somit kann der Transport von Munition nur noch als Gefahrgutsendung mit Kurierdiensten übernommen werden.

Es gibt zwei Varianten der Transportmöglichkeiten:

  1. Sogenannte B2B Geschäfte von Händler zu Händler. Dabei entfällt die ständige Überprüfung der Legitimation.
  2. Geschäfte von Händler bzw. Hersteller zu Endkunden. Die Identkontrolle vom Endkunden muss bei jedem Versand vom Kurierdienst übernommen werden. Die Überprüfung erfolgt anhand eines Ausweises (Personalausweis bzw. Reisepass).

Die Legitimation wird in meinen Betrieb folgendermaßen hinterlegt:

Händler

Die Herstellerlizenz bzw. die Waffenhandelslizenz wird anhand der NWR ID hinterlegt, sogenannte B2B Geschäfte.

Endkunden

Der gültige Jagdschein wird anhand einer Kopie am PC hinterlegt. Aus der Kopie müssen Jagdscheinnummer, die Gültigkeit und der private Wohnsitz erkenntlich sein.

Die Kontaktdaten von meinen Kunden, Geschäftsadresse, Privatadresse sowie Tefonnummern, eMail, Jagdschein werden am PC gespeichert.